Bonn Lighthouse: Patientenverfügung in leichter Sprache

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht: Wichtige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

In einer Patientenverfügung beschreibe ich, was für mich getan werden soll. In der Vorsorgevollmacht bestimme ich, wer mich vertreten soll.

Was steht in einer Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung lege ich meine Wünsche fest, was für mich getan werden soll, wenn ich nicht (mehr) einwilligungsfähig („ansprechbar“) bin. Mit welchen Behandlungen/Therapien bin ich einverstanden? Was lehne ich grundsätzlich ab?

Warum eine Patientenverfügung wichtig ist?

Nur wenn ich vorher mitteile/festlege, was im Falle meiner Einwilligungsunfähigkeit passieren soll, können Ärzte, Pflegekräfte und andere auch im meinem Sinn handeln.

Warum wir raten, einen Bevollmächtigten zu bestimmen?

Es ist nicht nur wichtig, dass meine Wünsche bekannt sind, sondern es ist ebenso wichtig, dass sich jemand dafür einsetzt, dass diese auch befolgt werden. Mein Bevollmächtigter ist durch mich legitimiert, für mich zu sprechen.

Wie formuliert man eine Patientenverfügung richtig?

Es gibt keine formalen Vorgaben für Patientenverfügungen. Wichtig ist, dass klar hervorgeht, für welche Situationen ich mir was wünsche. Vordrucke z.B. aus dem Internet können hilfreich sein. Aber ich sollte nichts ankreuzen/keine Formulierungen verwenden, bei den ich nicht völlig sicher bin, dass ich sie richtig verstehe. Besonders vorsichtig sollte ich mit Formulierungen wie: „Niemals“, „keinesfalls“ oder auch „immer“ sein. Ich muss meine Wünsche auch nicht begründen, aber es kann für die handelnden Personen hilfreich sein, wenn ich meine Wünsche begründe. Ich bin aber nicht dazu verpflichtet.

Welche Wünsche sollte man festlegen?

Alle Dinge, von denen ich glaube, dass sie für mich und meine Lebensqualität (am Lebensende) wichtig sind. Dazu gehören medizinisch-pflegerische Aspekte (Schmerz- und Symptombehandlung, Ernährung, Luftnot etc.), aber auch soziale und spirituelle Aspekte (vertraute Personen, Unterbringung, Ambiente, spezielle Vorlieben etc.)

Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung?

Bei medizinischen Fragestellungen ist die Beratung durch einen vertrauten, behandelnden Arzt, (der mich möglichst gut kennt!) sehr hilfreich und sinnvoll. In allen allgemeinen Fragen helfen die lokalen Hospiz- und Palliativ-Netzwerke.

Wann ist eine Patientenverfügung rechtsverbindlich?

In allen Bereichen, in denen ich einwilligungsfähig bin, kann ich rechtsverbindliche Vorabverfügungen festlegen. Ärzte sind in ihrem Handeln an diese Verfügung grundsätzlich gebunden. Es sei denn, sie haben eindeutige Hinweise, dass der dort dokumentierte Wille nicht (mehr) gültig ist.

Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?

Da es im Notfall immer schnell gehen muss, ist eine Hinweiskarte (z.B. in der Brieftasche) sehr sinnvoll. Dort sollte der Verwahrungsort der Patientenverfügung und/oder eine Kontaktperson für den Notfall vermerkt sein. Vordrucke hierfür gibt es im Internet; es reicht aber auch ein einfacher Zettel.

Was kostet eine Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht?

Informationen zur Patientenverfügung von Hospizdiensten sind in der Regel kostenfrei. Manche Ärzte verlangen für Beratungen eine Gebühr. Auch rechtliche Beratungen von Rechtsanwälten und Notaren (ist bei umfangreichen Vollmachten/großen Vermögen sinnvoll) sind gebührenpflichtig.

Einmal Verfügung, immer Verfügung?

Ich kann meine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen. Ich sollte sie jedenfalls regelmäßig auf Aktualität prüfen (Richtwert: alle 2 Jahre).