Bonn Lighthouse – Verein für Hospizarbeit

UNSER ANGEBOT

Wohnprojekt im Bonner Zentrum

Unser Wohnprojekt in der Bonner Altstadt

In unserem Wohnprojekt können bis zu 16 Menschen mit schweren chronischen, lebensverkürzenden Krankheiten wie z.B. HIV/AIDS, Krebs, COPD oder fortgeschrittenen Lebererkrankungen leben, die zur Bewältigung ihres Alltages Unterstützung brauchen. Psychosoziale Fachkräfte leisten die Beratung, Begleitung und Betreuung. Sie werden dabei von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt.

Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit einem multiprofessionellen Netzwerk aus niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Physio- und Psychotherapeuten, SAPV u. v. m. Bei Pflegebedürftigkeit werden Bewohnerinnen und Bewohner durch eine Sozialstation pflegerisch versorgt, u.a. durch unseren Kooperationspartner, dem ambulanten Pflegedienst humanitus.

Im Wohnprojekt können (Ex-)Drogengebrauchende aufgenommen werden, wenn sie substituiert bzw. mindestens sechs Monate ohne Beikonsum sind.

Die Warmmiete beträgt monatlich 434,52 €. Bei geringen Einkommen übernimmt das Sozialamt Bonn die entsprechenden Kosten im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Das Betreuungsentgelt richtet sich nach dem in einem individuellen Hilfeplan ermittelten Bedarf und wird nach einem Fachleistungsstundensatz von derzeit 65,98 € pro Stunde berechnet.

Unser Wohnprojekt soll für Betroffene ein Zuhause bis zum Lebensende bieten, das sie auf Wunsch auch bei höherer Pflegebedürftigkeit möglichst nicht verlassen müssen.


Ambulanter Hospizdienst (AHD)

Auf Anfrage begleiten wir schwerstkranke und sterbende Menschen sowie deren An- und Zugehörige vor allem in Einrichtungen der Eingliederungshilfe aber auch im häuslichen Umfeld.

Der AHD ist eine Ergänzung zu anderen Diensten wie ärztlicher Versorgung, Krankenpflege, Sozialarbeit und Seelsorge.

In einem Erstgespräch mit Koordinator Jürgen Goldmann werden Wünsche und Hilfsmöglichkeiten ausführlich besprochen. Auch eine Beratung in (sozial-)rechtlichen Belangen (z. B. Pflege, Patientenverfügung etc.), oder zu Fragen der palliativen Versorgung kann in Anspruch genommen werden.

Der AHD soll dazu beitragen, Sterbenden bis zuletzt ein Leben im vertrauten Umfeld, mit ihrer Familie und Freunden, zu ermöglichen. Stationäre Aufenthalte sollen verkürzt bzw. ganz vermieden werden.


Trauerbegleitung

Nach einer gesellschaftlich tolerierten Zeit des Trauerns erwarten unsere Mitmenschen häufig „Normalität” von den Hinterbliebenen. Trauer verläuft jedoch individuell und braucht bei jedem Menschen ihre jeweils eigene Zeit und ihren eigenen Raum. Nicht gelebte Trauer kann negative Auswirkungen auf physische und psychische Gesundheit haben. Daher ist es oft lebenswichtig, Trauer zuzulassen, ihr den notwendigen Raum zu geben und über sie zu sprechen.

Wo dies im privaten Umfeld nicht oder nicht ausreichend möglich ist, bietet Bonn Lighthouse trauernden Hinterbliebenen ergänzende Unterstützung an. In einem ersten Gespräch zum Kennenlernen können Interessierte mit dem Trauerbegleiter Jürgen Goldmann Trauergespräche vereinbaren. In der Regel werden zunächst bis zu fünf Trauergespräche geführt. Danach wird gemeinsam entschieden, ob und in welchem Umfang die Begleitung fortgesetzt wird.


Besuchsdienst auf der Palliativstation Saunders am Uniklinikum Bonn

Seit 2014 besteht die Zusammenarbeit zwischen der Palliativstation Saunders am Universitätsklinikum Bonn (UKB) und Bonn Lighthouse. Derzeit besuchen unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dreimal wöchentlich die Station und bieten den teils sehr schwer erkrankten Menschen oder deren Angehörigen Gespräche und Zeit an.

Seit 2018 besteht für Patienten die Möglichkeit, mit Hilfe der Lighthouse-Ehrenamtlichen wesentliche Dinge aus ihrem Leben durch biografisches Arbeiten in einem Text für sich und die Nachwelt festzuhalten.

Die oder der Ehrenamtliche ist auf der Station Saunders ein fest integrierter Bestandteil eines multi-professionellen Teams.


Information zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vollmacht

Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – das sind wichtige Vorsorgedokumente, die es ermöglichen, dass eigene Wünsche berücksichtigt werden, auch wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden bzw. sich zu äußern. Solche Situationen können plötzlich eintreten und jeden jederzeit treffen. Beispiele sind Koma/ Wachkoma nach Unfall, Schlaganfall, operative Eingriffe und lebenserhaltende Maßnahmen in Notfallsituationen, aber auch fortgeschrittene (altersbedingte) Erkrankungen.

Die Vorsorgedokumente bieten Ihnen u. a. die Möglichkeit, Ihren eigenen Willen bezüglich medizinisch-pflegerischer Behandlungen, Ihrem Aufenthalt oder auch finanzieller Angelegenheiten vorab schriftlich festzuhalten.

Viele Menschen fühlen sich bei der eigenen Vorsorgeplanung jedoch überfordert. Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich umfangreich! Bonn Lighthouse bietet eine fachliche Unterstützung zur Erstellung der Vorsorgedokumente an. Dieses Angebot ist kostenfrei.

Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Christiane Ohl, Geschäftsführerin von Bonn Lighthouse

Telefon: 0228/631304
E-Mail: ohl(ÄTT)bonn-lighthouse.de

Hierbei arbeiten wir u.a. mit folgenden Dokumenten und Erläuterungen, die weltanschaulich neutral gehalten sind und die formalen Voraussetzungen für eine rechtskräftige Abfassung bieten:

Patientenverfügung, hrsg. v. Bundesministerium der Justiz, erhältlich unter: Patientenverfuegung BMJ

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, hrsg. v. Bundesministerium der Justiz, erhältlich unter: Betreuungsrecht BMJ

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, hrsg. vom Bayrischen Staatsministerium der Justiz, erhältlich unter: Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Bonn Lighthouse Magazin LichtpunktWeitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Magazin Lichtpunkt Ausgabe 2 / 2016 mit dem Schwerpunktthema: Vorausschauende Planung / Verleihen Sie Ihrem Willen Ausdruck!
Download als PDF

 

 

Zukunftsplanung zum Lebensende (Patientenverfügung in einfacher Sprache)

Die Zukunftsplanung wurde von Bonn Lighthouse in Zusammenarbeit mit den Heilpädagogischen Heimen Bonn-Vilich des LV-Rheinland sowie der Lebenshilfe Bonn entwickelt. Bonn Lighthouse ist Herausgeber der Broschüre, die es mittlerweile in zwei Ausführungen gibt.

Version A richtet sich sowohl an Personen mit einer leichten bis mittleren kognitiven Beeinträchtigung als auch an jene, denen „gängige“ Patientenverfügungen zu komplex, medizin-lastig oder unübersichtlich sind.

Version B entstand auf Grundlage der bisherigen Broschüre, wurde aber zusätzlich mit Piktogrammen versehen und der Text ist weitgehend in leichter Sprache verfasst. Sie richtet sich an Personen mit einer mittleren bis stärkeren kognitiven Beeinträchtigung.

Weitere Informationen: https://patientenverfuegung.bonn-lighthouse.de