Wie geht Bonn Lighthouse nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 mit dem Thema „Assistierter Suizid“ um? Um eine gemeinsame Haltung dazu zu finden, hatte der Verein Haupt- und Ehrenamtler*innen zu einer Diskussionsrunde eingeladen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 26.02.2020 das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§217, StGB) aufgehoben und damit die Beihilfe zur Selbsttötung weitgehend legalisiert. Zum Urteil und den Hintergründen hatte Christiane Ohl im Lichtpunkt 2/2020 ausführlich berichtet. Mit dem Urteil ist die Diskussion über den Umgang mit dem Wunsch nach Sterbe-/Suizid-Beihilfe sowohl in der Öffentlichkeit, als auch in der Politik neu entfacht – was vom Gericht durchaus beabsichtigt war.
Neben kontrovers geführten Debatten hinterlässt das Urteil auch viele Unsicherheiten, insbesondere bei Menschen, die in Hospizvereinen tätig sind und natürlich auch bei Menschen, die den Wunsch nach Beihilfe zum Suizid haben. Immer häufiger erhalten Hospizvereine konkrete Anfragen zur „Suizidbeihilfe“. Dementsprechend ist es auch für Bonn Lighthouse wichtig, sich zu dem Thema zu positionieren und zugleich allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen Sicherheit und Orientierung bei möglichen Anfragen zu geben.
Um eine gemeinsame Vereinshaltung zu diesem Thema zu erarbeiten, hatte der Vorstand Haupt- und Ehrenamtliche Anfang November zu einer moderierten Diskussionsrunde eingeladen. Dabei ging es zunächst um die Frage: Wie offen ist der Verein überhaupt für Anfragen zur Beihilfe zum Suizid? Woraufhin gleich viele weitere Fragen im Raum standen: Beinhaltet eine solche Beihilfe auch schon eine Beratung oder „beschränkt“ sie sich auf den Begleitungsprozess? Welche Kriterien gibt es für die Begleitung und wer trifft im Einzelfall die Entscheidung? Wie werden Begleitende unterstützt?
Moderiert wurde die sehr lebendige und offen geführte Diskussionsrunde von Frau Dr. Birgit Jaspers. Frau Jaspers ist Studienkoordinatorin an der Klinik für Palliativmedizin der Uniklinik Bonn. Mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen hat sie uns hervorragend durch diese Diskussion geleitet. Wir danken an dieser Stelle Frau Jaspers ganz herzlich für ihr Engagement!
Im Anschluss an die Diskussionsrunde haben sich Teilnehmer*innen zu einer Arbeitsgruppe zusammengefunden. In dieser Arbeitsgruppe, in der Haupt- und Ehrenamtliche sowie Mitglieder des Vorstands vertreten sind, sollen nun Ergebnisse weiterentwickelt und konkrete Leitlinien formuliert werden. Ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe findet im Januar 2022 statt.
Christiane Ohl, Dorit Harms (2021)