Wie kann die Begleitung am Lebensende in der Eingliederungshilfe aussehen? Bonn Lighthouse hat in diesem Bereich über 25 Jahre praktische Erfahrung, die Geschäftsführerin Christiane Ohl in diese neue Handreichung einbringen konnte.
Zum Hintergrund: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetzespaket, welches u. a. die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland seit 2017 vorantreibt. Es soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und ihnen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen. Dazu sind u. a. Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt worden. Menschen mit Behinderung sollen fortan aktiv in Planungen einbezogen und ihr Wunsch- und Wahlrecht stärker als bisher berücksichtigt werden.
Dieses Wunsch- und Wahlrecht muss selbstverständlich in allen Lebensphasen Gültigkeit haben – auch am Lebensende. Teilhabe und Eingliederung bei zunehmender Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen, ist ohne Frage eine große Herausforderung. Hierzu liefert auch das BTHG keine verbindlichen Vorgaben. Starke Pflegebedürftigkeit bedeutet häufig auch heute noch Verlegung in eine stationäre Pflegeeinrichtung, verbunden mit dem Verlust des Anspruchs auf Eingliederungshilfe. Um die Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu ermuntern, solche Verlegungen, wenn möglich zu vermeiden, zeigt die Broschüre Perspektiven auf, hospizlich-palliative Leistungen in das bestehende Bedarfsermittlungsverfahren einzufügen.
Das Thema fällt bei der DGP in den Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe „AG Menschen mit intellektueller und komplexer Beeinträchtigung” in der Christiane Ohl und Jürgen Goldmann von Bonn Lighthouse Mitglieder sind. Innerhalb dieser AG wurde zunächst die Unter-Arbeitsgruppe „Teilhabe“ gegründet, ein Expertenteam von elf Fachleuten unter Federführung des Instituts für Teilhabeforschung an der kath. Hochschule Münster um Professorin Sabine Schäper und ihrem Team. Ziel war, unter Berücksichtigung der durch das BTHG festgeschriebenen Vorgaben, konkret der Frage nachzugehen, wie die Unterstützung am Lebensende in die Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe integriert werden kann.
Da Bonn Lighthouse diese Verfahrensvorgaben bereits seit 2005 zumindest in Teilen umsetzt, konnte Christiane Ohl diese Praxiserfahrungen in die Handreichung einbringen. „Lighthouse leistet seit Anbeginn beides: Hospizarbeit und Eingliederungshilfe”, so Christiane Ohl.
In der nun vorliegenden Handreichung, die sich an Leitungskräfte und Fachkräfte in den verschiedenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe, aber auch an Angehörige und rechtliche Betreuer*innen richtet, sind nun die verschiedenen Aspekte und Antworten zusammengetragen. Dabei können u. a. konkrete Praxisbeispiele als Arbeits- und Argumentationshilfen dienen.
Dorit Harms (2021)
Die Handreichung Teilhabe zum Lebensende ist online verfügbar und kann auf der Internetseite der DGP heruntergeladen werden: www.dgpalliativmedizin.de/diverses/dgp-veroeffentlichungen.html
Weitere Informationen zum Thema:
Informationen zur DGP: www.dgpalliativmedizin.de
Informationen zum Bundesteilhabegesetz: www.gemeinsam-einfach-machen.de
Ratgeber über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens.html